Die folgenden Arten von Euthanasie können/müssen unterschieden werden:

Euthanasie (= zu gutem Tod verhelfen)

1. Indirekt:

Schmerzlindernde Maßnahmen (Palliativmedizin)Verantwortung => richtige Dosis, die weder süchtig macht, noch den Sterbeprozess beschleunigt

2. Direkt:

a) passiv:

Aussetzen von außergewöhnlichen medizinischen Maßnahmen. Recht Der Mensch hat ein Recht auf einen natürlichen Tod! Verantwortung => richtiger Zeitpunkt?

b) aktiv:

Der Tod wird absichtlich und vorsätzlich herbeigeführt (durch tödliche Injektion, Überdosis, ...) um Leiden (und Leben) bewußt zu verkürzen

Die christliche Ethik sagt NEIN zur aktiven Euthanasie!

Der Hospizgedanke:
nach Dr. Cicely Saunders
Das Wort"Hospiz" bedeutet übersetzt "Herberge". Die in der Hospizbewegung engagierten Menschen fühlen sich dem Sinn dieses Wortes verpflichtet. Sie wollen Sterbenden ein Gefühl von Geborgenheit geben und ihnen ein beschwerde- und schmerzfreies Abschiednehmen ermöglichen, häufig zu Hause.
Es gibt Hausbetreuungsdienste, Besuchs-und Begleitdienste - zu Hause, in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Und es gibt die Pflege in stationären Hospizen und von ambulanten Hospizgruppen.
Die Begleitung gilt auch den Angehörigen. Meist bedürfen der Partner oder die Kinder der Zuwendung mehr als der Kranke selbst.

 

Hirtenwort der deutschen Bischöfe

"Niemand vermag allein, d.h. ohne wesentliche Hilfe anderer, sein eigenes Leben zu leben und seinen eigenen Tod zu sterben... Daher ist Sterbehilfe notwendig. Sie umfaßt alle ärztlichen und pflegerischen Hilfeleistungen in der letzten Lebensphase oder in einem todbringenden Krankheitsprozeß und jede geistig-seelische Hilfe der den Sterbenden begleitenden Menschen ... Sterbehilfe ist also intensive Lebenshilfe in der letzten Lebensphase..."

Hilfe im Sterben

Innerhalb der christlichen Kirchen wird die Frage der Sterbehilfe seit Jahren heftig diskutiert.
Die deutschen katholischen Bischöfe äußern dazu:

- Jeder Mensch [hat) Anspruch auf ein menschenwürdiges Sterben. Das Sterben ist die letzte große Lebensaufgabe, die der Mensch zu bewältigen hat. Diese Aufgabe kann ihm niemand abnehmen, wohl aber kann und muß ihm dabei geholfen werden.
Das besagt in erster Linie, daß die Leiden des Kranken, gegebenenfalls auch unter Anwendung von schmerzstillenden Mitteln, so gelindert werden, daß er seine letzt Lebensphase menschlich zu bewältigen vermag. Es bedeutet weiterhin, daß dem Kranken die bestmögliche Pflege zuteil werden soll ...

- Anspruch auf ein menschenwürdiges Sterben kann ferner bedeuten, daß nicht all medizinischen Mittel ausgeschöpft werden, wenn dadurch der Tod künstlich hinausgezögert würde. Dies trifft beispielsweise zu, wenn durch ärztliche Maßnahmen, durch eine Operation etwa, das Leben zwar geringfügig verlängert wird, jedoch mit der Not und Last, daß der Kranke in dieser gewonnenen Lebenszeit trotz oder infolge der Operation unter schwersten körperlichen oder geistigen Störungen leidet. In dieser Situation ist die Entscheidung des Kranken, sich einer Operation nicht mehr zu unterziehen, sittlich zu achten.

Es gibt heute auch medizinisch-technische Möglichkeiten, die uns vor neue Fragen stellen. Sind wir von unserer sittlichen Verantwortung her gehalten, einen Patienten, um ein Beispiel zu nennen, beliebig lange an eine Herz-Lungen-Maschine anzuschließen, um ihn dadurch künstlich am Leben zu erhalten? Solange die Aussicht besteht, daß auf diese Weise der Schwerkranke wiedergesunden kann, werden wir alle derartigen Mittel einsetzen müssen ...

Anders liegt der Fall, wenn jede Hoffnung auf Besserung ausgeschlossen ist und die Anwendung besonderer medizinischer Techniken ein vielleicht qualvolles Sterben nur künstlich verlängern würde ...

- Das Gebot "Du sollst nicht töten" gilt für alle Phasen des menschlichen Lebens. Der Begriff Euthanasie kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß jede vorzeitige Beendigung des Lebens Tötung ist und damit gegen die Gesetze Gottes und der Humanität verstößt. Sie verstößt auch gegen die Grundsätze unserer rechtsstaatlichen Ordnung ... Wenn das Leben nur nach seinem privaten und sozialen Nutzen eingeschätzt wird, dann ist es allenfalls eine Frage der Zeit und des sogenannten "Volksempfindens", welche Gruppen von Menschen von diesem Vernichtungsurteil betroffen werden: Die Geisteskranken, die von Natur oder durch einen Unfall Verkrüppelten oder auch die alt gewordenen Menschen, die in einer nur nach Leistung rechnenden Gesellschaft nichts mehr wert zu sein scheinen.

- Krankheit und Sterben werden zusehends aus dem Bewußtsein des modernen Menschen verdrängt. Aber sie gehören zum menschlichen Leben und müssen bewältigt werden. Nicht Hilfe zum Sterben, sondern Hilfe im Sterben sind wir dem Kranken schuldig. Euthanasie ist unmenschlich. Was wir brauchen, sind Ehrfurcht und Achtung vor dem Leben und Hilfsbereitschaft für alle Lebenden.

aus: Die Deutschen Bischöfe: Das Lebensrecht des Menschen und die Euthanasie, hg. v. Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz, Bd. 4, Bonn 1975, S. 4-6, 7, 10 f.